Medizinische Rehadienstleistungen
AHB, HV, MBOR - Eine kurze Erklärung
Jeder, der eine onkologische Erkrankung hat kann bei der Krankenkasse oder der Rentenversicherung eine Onkologische Reha beantragen. Unten stehend finden Sie mehr Informationen über die einzelnen Medizinischen Reha-Dienstleistungen.
Rehabilitation im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt - Anschlussheilbehandlung (AHB)
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Rehabilitation im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt - Anschlussheilbehandlung (AHB)
expand_more expand_lessSchon während eines Krankenhausaufenthaltes können Ihre Ärzte mit dem Sozialdienst eine anschließende Rehabilitation in die Wege leiten und einen Antrag für eine Anschlussheilbehandlung (AHB) stellen. Die Sozialdienste finden bei unserem Aufnahmeteam immer ein offenes Ohr und meist auch einen zeitnahen Aufnahmetermin. Eine Kostenzusage von den Leistungsträgern wird in der Regel zügig erteilt. Je nach Indikation können die Patienten zwischen Krankenhausentlassung und Antritt der Rehabilitation auch noch einige Wochen zu Hause verbringen.
Rehabilitation ohne vorherigen Krankenhausaufenthalt - Heilverfahren (HV)
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Rehabilitation ohne vorherigen Krankenhausaufenthalt - Heilverfahren (HV)
expand_more expand_lessHaben Sie gesundheitliche Beschwerden und ist dadurch die Leistungsfähigkeit im Berufs- oder Alltagsleben eingeschränkt? Dann sollten Sie sich an Ihren Haus- oder Facharzt wenden. Dieser beurteilt dann, ob eine umfassende Rehabilitationsmaßnahme diese Probleme mindern kann. Wenn dem so ist, kann Ihr behandelnder Arzt einen durch medizinische Befunde untermauerten Antrag auf Rehabilitation stellen. Weisen Sie Ihren Arzt darauf hin, dass Sie ein gesetzlich verbrieftes Recht haben, eine Klinik selbst zu wählen.
Medizinisch-beruflich orientierte Rehabilitation (MBOR)
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Medizinisch-beruflich orientierte Rehabilitation (MBOR)
expand_more expand_lessFit im Arbeits-Alltag
Die MBOR ist ein Angebot für alle Versicherten der Deutschen Rentenversicherung, die die persönlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine stationäre oder ganztägig ambulante medizinische Rehabilitation erfüllen.
Sie ist besonders wichtig für Patienten und Patientinnen mit besonderen beruflichen Problemlagen (BBPL) und/oder mit einer deutlichen Diskrepanz zwischen beruflicher Leistungsfähigkeit und den Arbeitsanforderungen im bisherigen Berufsfeld. Dabei handelt es sich um Personen, die spezifischer Angebote bedürfen, um den bisherigen oder einen angestrebten Arbeitsplatz wieder einnehmen zu können. Versicherte mit BBPL können dabei die folgenden Merkmale aufweisen:
- problematische sozialmedizinische Verläufe, zum Beispiel mit langen oder häufigen Zeiten der Arbeitsunfähigkeit und oder Arbeitslosigkeit
- negative subjektive berufliche Prognose, verbunden mit der Sorge, den Anforderungen des Arbeitsplatzes nicht gerecht werden zu können (auch bei Vorliegen eines Rentenantrags)
- aus sozialmedizinischer Sicht erforderliche berufliche Veränderung
Kostenträger bei einer medizinisch-beruflich orientierten Rehabilitation ist die Deutsche Rentenversicherung und kann nur über die deutsche Rentenversicherung beantragt werden. Die MBOR wird bis maximal 42 Aufenthaltstagen genehmigt.
Unser Therapieangebot bei berufsbedingten Problemlagen:
- Sozialrechtliche Informationsveranstaltungen
- Gespräche mit dem Sozialdienst
- Psychoedukatives Angebot des psychologischen Dienstes der Klinik
- Schulungen "Ergonomie am Arbeitsplatz"
- Auf das Berufsbild abgestimmte Anwendungen wie: Arbeitsplatzbezogener Fitnessplan, betreutes Training
- Verschiedene Formen der berufsbezogenen Individualtherapie
- Basisangebote zur Ergänzung
Reha-Servicestellen
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Reha-Servicestellen
expand_more expand_lessVon den Reha-Trägern wurden "Gemeinsame Servicestellen für Rehabilitation" eingerichtet. An die Servicestellen kann sich jeder wenden, der nach einem Unfall oder einer Krankheit in einer Rehabilitationsklinik wieder fürs Berufs- oder Alltagsleben fit gemacht werden möchte.
In allen Fragen der Rehabilitation erhalten Ratsuchende Unterstützung durch die "Gemeinsamen Servicestellen für Rehabilitation". Mit Hilfe der Servicemitarbeiter können unterschiedliche Anliegen thematisiert und geklärt werden. Gemeinsam werden Anträge aufgenommen und der weitere Kontakt zum zuständigen Leistungsträger ermittelt. Durch die unverzügliche Bearbeitung bzw. Weiterleitung des Antrages kann schnell gehandelt werden.
In diesem Verzeichnis sind alle im Bundesgebiet eingerichteten "Gemeinsamen Servicestellen für Rehabilitation" abrufbar.